Bei vielen orthopädischen Erkrankungen (Behandlung von Fehlstellungen oder Schäden
am Haltungs- und Bewegungsapparat) ist die Versorgung mit geeigneten Hilfsmitteln erforderlich, um die Heilung zu unterstützen und die Patienten besser zu mobilisieren.
Versorgung von Hilfsmitteln in den Bereichen:
Kostenübernahme:
Bei der Verschreibung von Hilfsmitteln (hierzu gehören z.B.neben den o.g. auch Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe und Prothesen) sind durch den gesetzlich Versicherten Zuzahlungen in Abhängigkeit von der persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
Die Zuzahlungen betragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; grundsätzlich aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Bei der Anfertigung von höherwertigen Einlagen kann je nach Ausführung ein Eigenanteil anfallen.
Unsere Anschrift
Orthopädisch-chirurgische Praxis
am Stadtpark
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